Erbrecht – und was sonst zu regeln ist.

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Erbrecht, ein zweiter im Vertragsrecht. Dazu kommt die Vertretung vor Gerichten und Behörden.

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Testament & Vorsorgeverfügung

Wer seinen Nachlass selbst regelt, nimmt den Angehörigen später viele offene Fragen ab. Wir besprechen, was Sie erreichen wollen, und halten es rechtssicher fest — im Testament ebenso wie in Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

02

Pflichtteilsrecht

Wer von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat unter Umständen trotzdem einen Anspruch. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteil besteht, und machen ihn geltend — oder wehren ihn ab, wenn Sie auf der anderen Seite stehen.

03

Erbauseinandersetzung

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, und die muss auseinandergesetzt werden. Das gelingt oft einvernehmlich, wenn früh geklärt wird, was zum Nachlass gehört und was jedem zusteht. Wir begleiten diesen Weg — außergerichtlich, wo er möglich ist.

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Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass der Nachlass so abgewickelt wird, wie der Erblasser es wollte. Katrin Böttcher ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und übernimmt dieses Amt ebenso, wie sie Erben und Vollstrecker dabei berät.

Messingschlüssel an einem Lederanhänger auf einer hellen Steinfläche

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Teilungsversteigerung

Gehört eine Immobilie zum Nachlass und einigen sich die Miterben nicht, bleibt die Teilungsversteigerung. Wir ordnen ein, was das praktisch bedeutet, und vertreten Sie im Verfahren — oder suchen vorher nach einer Lösung, die allen mehr bringt.

Nicht nur Erbrecht.

Vertragsgestaltung

Verträge für Privatpersonen und Unternehmen prüfen, gestalten und verständlich machen — bevor daraus ein Streit wird.

Vertretung

Vertretung vor Zivil- und Strafgerichten sowie gegenüber Behörden, wenn sich eine Sache außergerichtlich nicht lösen lässt.

Unternehmen & Vereine

Beratung von Unternehmen und Vereinen bei Anträgen und im Schriftverkehr mit Ämtern und Institutionen.

So arbeite ich.

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Ziele klären

Zuerst geht es darum zu verstehen, was Sie tatsächlich erreichen wollen — nicht, was juristisch am naheliegendsten wäre.

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Strategie entwickeln

Aus diesen Zielen ergibt sich der Weg: welche Ansprüche tragen, welche Schritte sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge.

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Umsetzen

Außergerichtlich, wo es geht. Vor Gericht, wo es nötig ist. In beiden Fällen wissen Sie, woran Sie sind.

Sie wissen nicht, welches Thema Ihres ist?

Ein Anruf genügt, um das einzuordnen.